Rotkreuz-Kurs Erste Hilfe
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Ansprechpartner
Frau
Alexandra Liewald
Tel: 0561 981099 0
info@drk-kassel-land.de
Weddel 10
34233 Fuldatal
Themen und Anwendungen
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Helfen bei Unfällen
- Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe
Lehrgang | Lehrgangsumfang | Lehrgangsbeschreibung |
---|---|---|
Rotkreuzkurs Erste Hilfe | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten | Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. |
Rotkreuzkurs EH am Kind | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten | Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten |
Rotkreuzkurs EH Training | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten | Dieses Training ist für Betriebshelfer, die sich in ihrem zweijährlichen Turnus weiterbilden müssen, gedacht. Aber auch alle, die mal wieder ihre Erste Hilfe Kenntnisse auffrischen wollen, sind herzlich willkommen. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung |
Kurse & Termine
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Besonderer Hinweis
Wir bieten dieses Ausbildungsprogramm nach Wunsch auch für geschlossene Gruppen ab 10 Teilnehmern an. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Kosten
22,50 Euro für alle Selbstzahler. Zahlbar in bar bei Kursbeginn.
Die Lehrgangskosten für alle Betriebshelfer werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften (gemäß § 7 Abs. 2 der BGV A1) übernommen. Melden Sie sich bei uns, wir managen das für Sie!