rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
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Rotkreuz-Kurs Erste Hilfe

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Ansprechpartner

Frau
Alexandra Liewald

Tel: 0561 981099 0 
info@drk-kassel-land.de

Weddel 10
34233 Fuldatal

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe

LehrgangLehrgangsumfangLehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs Erste Hilfe1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten á 45 MinutenGrundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Rotkreuzkurs EH am Kind1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten á 45 MinutenErste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten
Rotkreuzkurs EH Training1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten á 45 MinutenDieses Training ist für Betriebshelfer, die sich in ihrem zweijährlichen Turnus weiterbilden müssen, gedacht. Aber auch alle, die mal wieder ihre Erste Hilfe Kenntnisse auffrischen wollen, sind herzlich willkommen. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung 

Besonderer Hinweis

Wir bieten dieses Ausbildungsprogramm nach Wunsch auch für geschlossene Gruppen ab 10 Teilnehmern an. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Kosten

22,50 Euro für alle Selbstzahler. Zahlbar in bar bei Kursbeginn.

 

Die Lehrgangskosten für alle Betriebshelfer werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften (gemäß § 7 Abs. 2 der BGV A1) übernommen. Melden Sie sich bei uns, wir managen das für Sie!