buehnenbild_katastrophe_navneet_narayan_ifrc.jpg
KatastrophenschutzKatastrophenschutz

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Bevölkerungsschutz und Rettung
  3. Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

Ansprechpartner

Herr
Tim Drönner

Tel: 0176 - 32093282 
bl(at)drk-vellmar.de

Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und die wirksame Hilfe im Katastrophenfall ist eine der Kernaufgaben des DRK als nationale Hilfsgesellschaft. Das Rote Kreuz steht damit in der Tradition seines Gründers - Henry Dunant - und leistet im In- und Ausland Hilfe in der Not. In den letzten Jahren hat es sich gezeigt, dass die Einsatzhäufigkeit in Deutschland zunimmt: Hochwasserkatastrophen, Zugunglücke und orkanartige Stürme erfordern immer wieder schnelle und kompetente Hilfeleistungen durch die Helfer des Katastrophenschutzes.

Für alle Notlagen gerüstet

Das Deutsche Rote Kreuz beteiligt sich am Katastrophenschutz durch Bereitstellung von Fachpersonal, Fahrzeugen und Material. Alle Helfer im Katastrophenschutz sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten umfassende Grund- und zusätzliche Fachdienstausbildungen, eine Schutzausrüstung und adäquates Einsatzmaterial. 

Der Katastrophenschutz gliedert sich in verschiedene Aufgabenbereiche, die Fachdienste des Katastrophenschutzes heißen. Um besondere Gefahren zu bekämpfen, müssen die Helfer im Katastrophenschutz ganz unterschiedliches Fachwissen und -können erlernen und trainieren. Zu den Aufgaben im Katastrophenschutz zählen insbesondere: Sanitätsdienst, Betreuung und Technik und Sicherheit.

Der DRK-Kreisverband Kassel - Land e. V.  hat folgende Katastrophenschutzeinheiten, im Landkreis Kassel in einzelnen Gemeinden untergebracht:

  • Sanitätszüge
  • Betreuungszüge
  • Betreuungsstellen
  • Kreisauskunftsbüro
  • Sanitätszüge

    Der Sanitätsdienst ist ein Fachdienst des Katastrophenschutzes. Seine Aufgabe ist die Versorgung von Verletzten und Erkrankten bei einer Großschadenslage, in einer Katastrophen- oder Zivilschutzlage. 

    Der Sanitätsdienst ist aus logistischen Gründen in sogenannte Sanitätszüge mit einer jeweils festgelegten Anzahl von Helfern und entsprechender Ausrüstung organisiert. Helfer mit Zusatzausbildungen übernehmen dabei die Führung innerhalb der Einheit. 

    Aufgaben der Sanitätszüge:

    • Einrichtung und Betreuung eines Behandlungsplatzes und/oder einer Patientensammelstelle (in Zusammenarbeit mit Betreuungszügen)
    • Suche und Rettung von Verletzten aus dem Schadensgebiet
    • Erstversorgung von Verletzten
    • Registrierung von Verletzten
    • Transport von Verletzten und Erkrankten in Krankenhäuser oder nachgelagerte Versorgungseinrichtungen
    • Bereitstellung von notwendigem Material (Tragen, Decken, Verbandsmaterial u. v. m.)
    • psychosoziale Betreuung der Betroffenen
    • Personalstärke und Fahrzeugausstattung 

    Personalstärke und Fahrzeugausstattung

    Der Aufbau eines Sanitätszugs wird in Hessen durch das hessische Katastrophenschutzgesetz (HBKG) definiert und in der sogenannten KatSDV400HE im Detail beschrieben. Er besteht aus 25 ausgebildeten Helferinnen und Helfern. Weitere 25 Helferinnen und Helfer müssen als Zweitbesetzung zur Verfügung stehen. 

    Der Sanitätszug verfügt über Spezialfahrzeuge: 

    • Gerätewagen Behandlung (GW-Behandlung)
    • Gerätewagen Sanitätsdienst (GW-SAN)
    • Krankentransportwagen (KTW-B)
    • Rettungswagen (RTW)
    • Einsatzleitwagen (ELW1)

    Der Sanitätszug verfügt über eine Schnelleinsatzgruppe Sanität, die im Schadensfall schneller ausrücken kann als die komplette Einheit. 

  • Betreuungszüge

    Auch der Betreuungsdienst ist ein Fachdienst des Katastrophenschutzes. Im Falle einer Großschadenslage übernimmt der Betreuungsdienst folgende Aufgaben: 

    Aufgaben der Betreuungszüge

    •  vorübergehende Unterbringung der betroffenen Menschen, 
    • Verpflegung der Betroffenen und der Helfer,
    • psychische und soziale Betreuung,
    • Hilfe bei Evakuierungen,
    • bereitet Kalt- und Warmverpflegung und übernimmt die Verteilung.

    Der Betreuungszug ist aus logistischen Gründen in sog. Betreuungszüge mit einer jeweils festgelegten Anzahl von Helfern und entsprechender Ausrüstung organisiert. Helfer mit Zusatzausbildungen übernehmen dabei Führungsaufgaben innerhalb der Einheit Betreuungszug. 

    Ein Betreuungszug besteht auf 25 Helferinnen und Helfern. Weitere 25 Helferinnen und Helfer müssen als Zweitbesetzung zur Verfügung stehen.

    Teileinheiten eines Betreuungszugs: 

    1. Schnelleinsatzgruppe Betreuung: Diese SEG übernimmt mit der Gruppe Technik und Sicherheit und einem Unterkunftstrupp die Errichtung von Behandlungs- und Betreuungsplätzen und stellt die Infrastruktur bereit (Licht, Strom, Wärme).
    2. Schnelleinsatzgruppe Versorgung: Diese SEG kümmert sich um die Verpflegung von Betroffenen und Einsatzkräften. Sie betreibt im Einsatzfall auch die Betreuungsstelle. 

    Fahrzeugausstattung

    Der Betreuungszug verfügt über verschiedene Spezialfahrzeuge:

    • Einsatzleitwagen (ELW)
    • Gerätewagen Technik (GW-Technik)
    • Gerätewagen Betreuung (GW-Bet.)
    • Sonderanhänger Strom (60 KVA, SDAH)
    • Feldküche (FKH mit Kochmodulen)
    • Betreuungskombi (BT-Kombi)